EU AI Act
In Kraft (gestaffelt)Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)
Betrifft dich, wenn …
- Du entwickelst, vertreibst oder betreibst KI-Systeme in der EU.
- Du setzt Chatbots, KI-generierte Texte, Bilder, Audio oder Video im Kundenkontakt ein.
- Du nutzt General-Purpose-AI-Modelle als Grundlage eigener Anwendungen.
Kern-Pflichten
- Risikoklassifizierung des KI-Systems (verboten / hoch / begrenzt / minimal).
- Transparenz: KI-generierte oder -manipulierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50).
- Offenlegung gegenüber Nutzern bei direkter Interaktion mit einem KI-System (z. B. Chatbot).
- Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz beim eigenen Personal.
Erste Schritte
- Inventar aller eingesetzten KI-Systeme und -Funktionen erstellen.
- Je System die Risikoklasse bestimmen und dokumentieren.
- Chatbot- und Content-Generierungs-Flows auf Kennzeichnungs-/Offenlegungspflicht prüfen.
- Verantwortlichkeiten und Nachweisführung intern festlegen.
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Fristen
- 2025-02-02Verbote für KI mit inakzeptablem Risiko + KI-Kompetenz-Pflichten anwendbar
- 2025-08-02Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) anwendbar
- 2026-08-02Art. 50 Transparenzpflichten (KI-Kennzeichnung, Chatbot-/Deepfake-Offenlegung) anwendbar
- 2027-12-02Hinweis: Für Hochrisiko-KI nach Anhang III derzeit im Gesetzgebungsverfahren verschobene Frist (EU-'Digital Omnibus', Stand 08/2026 noch nicht endgültig im Amtsblatt) — im Zweifel amtliche Quelle prüfen
Sanktion bei Verstoß
Abgestufter Rahmen: bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes NUR bei verbotenen Praktiken (Art. 5); für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 gilt der niedrigere Rahmen von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99); jeweils der höhere Betrag.