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Cyber Resilience Act

In Kraft (gestaffelt)

Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyber Resilience Act)

Stand: 2026-08-02 Gepflegt von: Ruth/Content

Betrifft dich, wenn …

Kern-Pflichten

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Erste Schritte

  • Inventar aller eigenen Produkte mit digitalen Elementen und ihrer Komponenten (inkl. Open-Source-Abhängigkeiten) erstellen.
  • Prüfen, in welche Kategorie (Standard / wichtig / kritisch) die Produkte fallen.
  • Prozess für Schwachstellen-Meldung, Patch-Auslieferung und Support-Zeitraum definieren.
  • Technische Dokumentation und SBOM (Software Bill of Materials) vorbereiten.

Fristen

  • 2024-12-10Verordnung in Kraft getreten
  • 2026-09-11Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle anwendbar
  • 2027-12-11Vollständige Anwendbarkeit der Hersteller-Pflichten (CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung)

Sanktion bei Verstoß

Bußgelder bis 15 Mio. EUR oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Verstoß gegen die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen); abgestufte Rahmen für sonstige Verstöße.

Quellen