Data Act
In Kraft (gestaffelt)Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datenverordnung)
Betrifft dich, wenn …
- Du stellst vernetzte Produkte (IoT) her oder bietest verbundene Dienste an, die Daten erzeugen.
- Du bist Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, Edge) und willst Kunden binden.
- Du nutzt oder teilst maschinell erzeugte Daten in B2B-Verträgen oder gegenüber Nutzern.
Kern-Pflichten
- Nutzern Zugang zu den durch ihre Nutzung erzeugten Daten ermöglichen (Zugang by Design und by Default).
- Daten auf Wunsch des Nutzers mit Dritten teilen — zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen.
- Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Cloud) erleichtern und Wechselentgelte schrittweise abschaffen.
- Unfaire Vertragsklauseln zur Datennutzung vermeiden; Schutz von Geschäftsgeheimnissen wahren.
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Erste Schritte
- Ermitteln, welche vernetzten Produkte/Dienste Daten erzeugen und wer darauf zugreifen darf.
- Bestehende Verträge auf Datenzugangs- und Wechselklauseln prüfen (B2B-Fairness).
- Technische Schnittstellen für Nutzer-Datenzugang und -weitergabe planen.
- Cloud-/Wechsel-Prozesse an die Interoperabilitäts- und Portabilitätsvorgaben anpassen.
Fristen
- 2024-01-11Verordnung in Kraft getreten
- 2025-09-12Allgemeine Anwendbarkeit der Datenzugangs- und Datennutzungspflichten
- 2026-09-12Anforderungen an vernetzte Produkte (Zugänglichkeit der Daten by Design) für neu in Verkehr gebrachte Produkte
Sanktion bei Verstoß
Sanktionen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein; bei Verstößen im Bereich personenbezogener Daten gelten zusätzlich die DSGVO-Bußgeldrahmen.