DSGVO
In KraftVerordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung)
Betrifft dich, wenn …
- Du verarbeitest personenbezogene Daten von Personen in der EU (Kunden, Nutzer, Beschäftigte).
- Du betreibst eine Website mit Kontaktformular, Newsletter, Login oder Analyse-Tools.
- Du beauftragst Dienstleister (Hosting, Cloud, KI-Anbieter), die in deinem Auftrag Daten verarbeiten.
Kern-Pflichten
- Für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage sicherstellen (z. B. Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse).
- Grundsätze wahren: Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Transparenz und Sicherheit der Verarbeitung.
- Betroffenenrechte erfüllen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).
- Verarbeitungsverzeichnis führen, Auftragsverarbeitungsverträge schließen und Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden melden (geltendes Recht; Art. 33). Hinweis: Der EU-'Digital Omnibus' schlägt vereinfachte Pflichten vor (u. a. Verzeichnis-Schwelle von 250 auf 750 Beschäftigte, Meldefrist 72 → 96 Stunden) — Stand 08/2026 nur Vorschlag im Gesetzgebungsverfahren, noch NICHT geltendes Recht.
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Erste Schritte
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen (welche Daten, wozu, wie lange, an wen).
- Rechtsgrundlage je Verarbeitung dokumentieren und Einwilligungen prüfbar gestalten.
- Datenschutzerklärung, Consent-Mechanismen und Betroffenenrechte-Prozess aufsetzen.
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern abschließen und technische/organisatorische Maßnahmen dokumentieren.
Fristen
- 2016-05-24Verordnung in Kraft getreten
- 2018-05-25Vollständige Anwendbarkeit — seither verbindlich in der gesamten EU
Sanktion bei Verstoß
Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) bei schweren Verstößen; abgestufter Rahmen für sonstige Verstöße.