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NIS2

In Kraft (gestaffelt)

Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau (NIS-2-Richtlinie)

Stand: 2026-08-02 Gepflegt von: Ruth/Content

Betrifft dich, wenn …

Kern-Pflichten

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Erste Schritte

  • Prüfen, ob die Einrichtung als wesentlich oder wichtig eingestuft ist (Sektor + Größe).
  • Bestehende Cybersicherheits-Maßnahmen gegen die NIS2-Mindestanforderungen abgleichen (Gap-Analyse).
  • Incident-Response- und Meldeprozess mit den 24h-/72h-Fristen aufsetzen.
  • Registrierung beim BSI prüfen — in Deutschland lief die Registrierungsfrist bereits ab (06.03.2026); Nachregistrierung und Leitungsschulungen zeitnah nachholen.

Fristen

  • 2024-10-17EU-Frist zur Umsetzung in nationales Recht (Deutschland hat diese Frist zunächst überschritten)
  • 2025-04-17Mitgliedstaaten sollen Listen der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen erstellen
  • 2025-12-06Deutschland: NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft getreten
  • 2026-03-06Deutschland: Ende der 3-Monats-Frist für die Registrierung betroffener Einrichtungen beim BSI

Sanktion bei Verstoß

Bußgelder bis 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (wesentliche Einrichtungen) bzw. bis 7 Mio. EUR oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen); persönliche Verantwortung der Leitung möglich.

Quellen