BFSG
In KraftBarrierefreiheitsstärkungsgesetz (Umsetzung des European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882)
Betrifft dich, wenn …
- Du bietest B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an (Onlineshop, Buchung, App).
- Du vertreibst betroffene Produkte wie E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals oder Endgeräte.
- Du bist bei DIENSTLEISTUNGEN kein Kleinstunternehmen im Sinne der Ausnahme (unter 10 Beschäftigte UND Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR). Hinweis: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen — wer betroffene Produkte in Verkehr bringt, ist auch als Kleinstunternehmen nicht befreit.
Kern-Pflichten
- Barrierefreie Gestaltung von Websites, Apps und digitalen Kaufprozessen (Orientierung an WCAG / EN 301 549).
- Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit mit den erfüllten Anforderungen.
- Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der digitalen Angebote sicherstellen.
- Rückmelde- und Beschwerdemöglichkeit für Barrieren vorsehen.
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Erste Schritte
- Digitale B2C-Angebote auf Betroffenheit und Kleinstunternehmer-Ausnahme prüfen.
- WCAG-2.1-AA-Schnellcheck der wichtigsten Nutzerflüsse durchführen.
- Kritische Barrieren (Kontrast, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formulare) priorisiert beheben.
- Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen.
Fristen
- 2025-06-28Pflichten für betroffene Produkte und Dienstleistungen anwendbar
- 2030-06-28Ende der Übergangsfrist für bestimmte Bestands-Dienstleistungen
Sanktion bei Verstoß
Marktüberwachung durch die zuständige Länder-Marktüberwachungsstelle; Anordnungen sowie Vertriebs-/Bereitstellungsverbote möglich. Bußgelder nach § 37 BFSG: bis zu 100.000 EUR bei schweren Pflichtverstößen, sonst bis zu 10.000 EUR.